Steuern sparen?

Tatsächlich kann man den eigenen Garten verschönern lassen und einen Großteil davon den Staat bezahlen lassen.

Sowohl die Neugestaltung wie aber auch die Umgestaltung von Gärten kann, nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes, von den Steuern abgesetzt werden.

Es dürfen sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Rasenmähen oder der Schnitt von Hecken, bis zu 4000€ angerechnet werden.

Dazu dürfen bis zu 1200€ für Handwerkerleistungen abgesetzt werden.

Auch 510€ für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (geringfügige Beschäftigungen) dürfen geltend gemacht werden. Alles zusammen ergibt dies eine Summe von bis zu 5710€.

Die Kosten werden übrigens nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, sondern von der Steuerschuld selbst.

Wichtig:

Natürlich können nur die Lohnkosten des Handwerkers/Gärtners von der Steuer abgesetzt werden, nicht die Kosten für das verbaute Material. Auch muss die Rechnung durch eine Banküberweisung beglichen worden sein, damit das Finanzamt entsprechende Nachweise bekommen kann.

Somit bleiben die Kosten für Gartengestaltung sehr überschaubar!